Die vorgeschlagenen, neuen NIS Grenzwerte der Schweiz schützen die Senderbetreiber.

Der neue NIS-Paragraph gemäss Verordnung vom 23. Dezember 1999

Effektivwert über 6 Minuten ermittelt

 

Frequenz

E

H

B

Mittelwelle

0.5 MHz

87 V/m

1460 mA/m

1840 nT

Kurzwelle

10-20 MHz

28 V/m

73 mA/m

92 nT

UKW

100 MHz

28 V/m

73 mA/m

92 nT

Mobilfunk

900 MHz

41 V/m

110 mA/m

138 nT

Mobilfunk

1800 MHz

58 V/m

156 mA/m

195 nT

 

Diese Werte stellen keinerlei Verbesserung dar. Bis auf die H- und B- Werte im Mittelwellenbereich bleibt alles beim Alten.
Hier wurden der H-Wert von 320 mA/m auf 1460 mA/m hinaufgemogelt, ansonsten man den Mittelwellensender Beromünster schläunigst hätte stillegen müssen.
Die übrigen Werte sind ebenfals so angelegt, dass damit die heutige Technologien anstatt die Menschen geschützt werden.

 

Als reine Alibiübung muss der Vorsorgewert 10% der obigen Werte im Mobilfunkbereich betrachtet werden.. Gemäss der Schwarzenburger Studie wurden die Menschen bereits bei 1% der oben aufgeführten Grenzwerte krank!

Zudem müsste unterhalb dem Pegel wo Menschen krank werden, noch ein Sicherheitsfaktor von 50 eingerechnet werden.

(Siehe Schwarzenburg und Moskau Grenzwerterfahrungen - letzte Seite)


Sonderbestimmung für gepulste Immissionen wie Mobilfunk

Effektivwert über die Pulsdauer ermittelt

 

Frequenz

E

H

B

Mobilfunk

900 MHz

1320 V/m

3600 mA/m

4500nT

Mobilfunk

1800 MHz

1866 V/m

5000 mA/m

6400 nt

 

Selbst wenn die Vorsorgewerte von 10% zur Anwendung gelangen, sind dies bei 900 MHz noch 132 V/m oder 360 mA/m und bei 1800 MHz noch 187 V/m resp. 500 mA/m.
Im Klartext: Im Mobilfunkbereich sind pulsweise Überhöhungen des Effektivwertes von 40 auf 1300 V/m (900 MHz) oder von 58 auf 1866 V/m erlaubt. Das entspricht Faktor 32. Im Kurzwellenbereich betrug die pulsweite Überhöhung "nur" Faktor 2.

Beim Mobilfunk beträgt eine Pulsbreite 0.576 Millisekunden. Hier machen die gängigen Messgeräte nicht mehr mit. Unser Nervensystem für eine gewisse Zeit dagegen schon.

 


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