Der neue NIS-Paragraph gemäss Verordnung vom 23. Dezember 1999
Effektivwert über 6 Minuten ermittelt
Frequenz |
E |
H |
B |
|
Mittelwelle |
0.5 MHz |
87 V/m |
1460 mA/m |
1840 nT |
Kurzwelle |
10-20 MHz |
28 V/m |
73 mA/m |
92 nT |
UKW |
100 MHz |
28 V/m |
73 mA/m |
92 nT |
Mobilfunk |
900 MHz |
41 V/m |
110 mA/m |
138 nT |
Mobilfunk |
1800 MHz |
58 V/m |
156 mA/m |
195 nT |
Diese Werte stellen keinerlei Verbesserung
dar. Bis auf die H- und B- Werte im Mittelwellenbereich bleibt alles beim Alten.
Hier wurden der H-Wert von 320 mA/m auf 1460 mA/m hinaufgemogelt, ansonsten man
den Mittelwellensender Beromünster schläunigst hätte stillegen müssen.
Die übrigen Werte sind ebenfals so angelegt, dass damit die heutige
Technologien anstatt die Menschen geschützt werden.
Als reine Alibiübung
muss der Vorsorgewert 10% der obigen Werte im Mobilfunkbereich
betrachtet werden.. Gemäss der Schwarzenburger Studie wurden
die Menschen bereits bei 1% der oben aufgeführten Grenzwerte krank!
Zudem müsste unterhalb dem Pegel wo Menschen krank werden, noch ein Sicherheitsfaktor von 50 eingerechnet werden. (Siehe Schwarzenburg und Moskau Grenzwerterfahrungen - letzte Seite) |
Sonderbestimmung für gepulste Immissionen wie Mobilfunk
Effektivwert über die Pulsdauer ermittelt
Frequenz |
E |
H |
B |
|
Mobilfunk |
900 MHz |
1320 V/m |
3600 mA/m |
4500nT |
Mobilfunk |
1800 MHz |
1866 V/m |
5000 mA/m |
6400 nt |
Selbst wenn die Vorsorgewerte von 10% zur
Anwendung gelangen, sind dies bei 900 MHz noch 132 V/m oder 360 mA/m und bei
1800 MHz noch 187 V/m resp. 500 mA/m.
Im Klartext: Im Mobilfunkbereich sind pulsweise Überhöhungen des
Effektivwertes von 40 auf 1300 V/m (900 MHz) oder von 58 auf 1866 V/m erlaubt.
Das entspricht Faktor 32. Im Kurzwellenbereich betrug die pulsweite Überhöhung
"nur" Faktor 2.
Beim Mobilfunk beträgt eine Pulsbreite 0.576 Millisekunden. Hier machen die gängigen Messgeräte nicht mehr mit. Unser Nervensystem für eine gewisse Zeit dagegen schon.
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