Die Liberalisierung des ganzen Kommunikationsmarktes bedeutet zur Zeit, zusammen mit der bisherigen Grenzwertfestlegung für die Schwachen (Elektrosensible, Kleinkinder, ältere Menschen usw.), die Vorenthaltung des Rechtsschutzes durch unsere Gesellschaft. Elektrobiologen lehnen die bisherige Grenzwertpolitik der Behörden ab, aus dem einfachen Grunde, weil diese von einem technischen Schutzmodell (sofort auftretende Störsignale, z.B. im Hirn, und Erwärmung von Gewebe) und nicht von einem Lebensschutzmodell ausgeht. Das Lebensschutzmodell schliesst die Grenzwerte als oberste Unfallschutzwerte nicht aus. Das Lebensschutzmodell baut jedoch primär auf einer Langfristwirkung einer Störung durch Fehlinformation auf. Die Störung durch Fehlinformation ist auch hier abhängig von der Intensität der Einwirkung der Fehlinformation. Liegt die Intensität der empfangenen Informationen tiefer als die biologische Reizschwelle, tritt zumindest keine akute Reizwirkung auf. Übersteigt sie die biologische Reizschwelle, so tritt eine Störung auf. Übersteigt die Intensität der Information derart die Reizschwelle, dass diese die biologischen Abläufe dominieren, dann muss dies zumindest längerfristig zur Zerstörung und Tötung des betreffenden Lebewesens führen! Unsere bisherige Erfahrung besagt: Werte grösser als 0,1 mV Antennenspannung (vorausgesetzt optimale Antennenlänge!) stellen bei gepulster Sendestrahlung ein Gesundheitsrisiko dar. Empfindliche Personen reagieren schneller. Unempfindliche Personen ertragen weit höhere Werte über längere Zeiträume.
Wir möchten Ihre Frage nach der exakten HF-Messung noch von einer anderen Seite her beantworten. Der Mensch absorbiert einen grossen Teil der einwirkenden hochfrequenten Strahlung. Bei jeder Messaufnahme stellt sich die Frage, welcher Anteil der örtlichen Strahlenwirkung über einen Messaufnehmer überhaupt unverfälscht über die Elektronik angezeigt wird. Beim Menschen (Tier oder Pflanze) stellt sich die Frage, welcher Anteil überhaupt störwirksam ist. Aus diesem Grund sprechen Elektrobiologen nicht von "Grenzwerten" sondern von "Richtwerten". Wir müssen uns bei der messtechnischen Erfassung von gepulsten Sendestrahlen auch mit der Problematik der Ausbreitung von Mikrowellen auseinandersetzen.
Die Mikrowellenstrahlung hat eine
extreme Tendenz, sich in "Ballungen" auszubreiten und sich zu
bündeln.
Man spricht in der Sendetechnik von Sendekeulen. Sendekeulen können quer zur Senderichtung viele hundert Meter mächtig sein. Bei Mikrowellenstrahlen (und allen gepulsten Strahlen im höchsten Frequenzbereich) stellt man überall fest: Es gibt Keulen von 1 Meter, 10 cm, ja von Millimetergrösse (oft sogar nur punktweise).
Wir orten mit dem Helf-Digitmeter
millimetergenau nadelartige, teils punktartige Spitzenwerte, die ohne weiteres
den 10-fachen Wert aufweisen gegenüber der näheren Umgebung. Suchen Sie solche
Punkte, besonders dort, wo sich Lebewesen aufhalten (Mensch, Tier und Pflanzen).
Die Nadelkeulen haben nicht nur eine Störinformation, sondern auch eine hohe
Störintensität. Im Immissionsbereich ist der Mensch selten auf dem ganzen
Körper einer gleichmässigen Belastung ausgesetzt !
Ein weiterer grosser Problembereich für die Messtechnik liegt in der Erfassung
der Pulswirkung. Soll die ganze Sendeleistung über eine bestimmte Zeitdauer
gemittelt werden? Soll die Sendeleistung während der Pulsdauer getrennt erfasst
und angezeigt werden? Oder, was ist der eigentlich biologisch wirksame Teil: die
Sendeleistung während den Pulsabschnitten, oder als Mittel über eine grössere
Sendezeit? Es bestehen also durchaus einige Unklarheiten in der Messtechnik.
Eine gedrängte Zusammenfassung der spezifischen Probleme sind in einer
BUWAL-Publikation 1992 zusammengefasst. Wir nehmen deshalb in der Folge auf
einige Textpassagen dieser Publikation Bezug.
Die zentrale Frage jedoch bleibt: Was geht vor im Lebewesen, bei Mensch, Tier und Pflanze, wenn diese dauernd mit Mikrowellen bestrahlt werden ? Wieviel erträgt es? Es gibt sehr viele Indizien, dass digitalisierte, gepulste Dauerstrahlung selbst bei tiefsten Bestrahlungsintensitäten schädlich ist in Bezug auf Leben. Niemand streitet eine gewisse Nützlichkeit dieser modernen Sendetechnik ab. Damit muss letztlich die Frage der Rechtsgüterabwägung entschieden werden:
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